In einem sehr aufwendigen Verfahren ist das GZ-O nach §20b SBG V zertifiziert und ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.
Viele “normale” Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher stellt sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness dar. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch das Betriebliche Gesundheitsförderungs-Konzept vom GZ-O sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.
Gesundheit ist der wichtigste Baustein für ein aktives, leistungsfähiges und langes Leben. Im Zeitalter des demographischen Wandels sind gesunde Mitarbeiter die Grundvoraussetzung für den Wettbewerbsvorteil Ihres Unternehmens. Sport ist ein sozial integratives Mittel. Gemeinsames Schwitzen verbindet und Sportler haben mehr soziale Kontakte, in der Regel können sie sogar besser planen und organisieren. Fitnesstraining gehört mit über elf Millionen Trainierenden zum Volkssport Nummer eins und übertrifft damit sogar die Mitgliederzahlen von deutschen Fußballvereinen. Die Integration von Betrieblicher Gesundheitsförderung unterstützt Ihr Unternehmen dabei, auch in Zukunft wettbewerbsfähig und leistungsstark zu agieren.
Das Angebot beinhaltet die Nutzung des GZ-O Studios. Jedes Mitglied erhält eine Anamnese, ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustands und Befragung des beruflichen Alltags. Nach weiteren zwölf Monaten erfolgt ein erneutes Screening und eine erneute Befragung der angemeldeten Mitarbeiter.
Sie beteiligen sich mit einer Zuzahlung an der Mitgliedschaft und bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, das GZ-O zu stark vergünstigten Konditionen zu nutzen. Sie erreichen bis zu einem Drittel Ihrer Mitarbeiter, was zu einer Verringerung der Arbeitsunfähigkeit führen kann.
Sichern Sie sich hier unsere Informationen und ein unverbindliches Erstgespräch mit einem Experten aus dem BGF-Team vom Gesundheitszentrum Oberhausen.
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Ja, wir haben unsere Einrichtung in einem sehr aufwendigen Verfahren von unserem Kooperationspartner Synfit334 nach den gültigen Kriterien des §20b SBG V zertifizieren lassen. Das Konzept wurde ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Dies ist uns exklusiv für die Regionen Oberhausen und Umgebung gelungen und daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.
Viele “normale” Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher ist es so, dass sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness darstellt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen noch weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch unser betriebliches Gesundheitsförderungs-Konzept sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.
In der Regel sollte eine Firma eine Unternehmensgröße ab 15-20 Personen im Unternehmen beschäftigen. Ebenfalls bieten wir andere Möglichkeiten an, um mit kleineren Unternehmen zusammenarbeiten zu können, daher freuen wir uns über jede Anfrage.
Ja, zuerst findet ein Checkup/Einweisungsgespräch statt, danach wird ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustandes und des beruflichen Alltags (WAI) jedes Teilnehmers am BGF-Konzept gefordert. Im Anschluss erhältst du einen individuellen Trainingsplan. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Anmeldung zur Teilnahme am Konzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Grundsätzlich ist unser BGF-Konzept und die damit verbundene Zertifizierung auf unseren Club beschränkt, gerne veranstalten wir auch Gesundheitstage oder ähnliche Maßnahmen in Unternehmen (einzelne Yoga-Stunden z.B. bieten wir nicht an).
Ja, das BGF-Konzept vom GZ-O bedeutet, dass die Firma sich an den Kosten für die Gesundheit der Mitarbeitenden beteiligt. Da dies bei uns steuerlich anerkannt ist, kann die Firma dadurch direkt Geld sparen.
Nein, es werden monatlich nur die Mitarbeitenden in Rechnung gestellt, welche auch am Programm teilnehmen.
Nein, es sind spezielle Angebotspreise für das BGF-Konzept.
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