Fitte Mitarbeiter & Steuern sparen
BFG im Gesundheitszentrum Oberhausen: 100% steuerlich anerkannt
Zu 100 % steuerlich anerkannt
Keine Versteuerung nötig
Zufriedene Mitarbeiter
Kooperations Angebot
Das Angebot beinhaltet die Nutzung des GZO Studios. Jedes Mitglied erhält eine Anamnese, ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustands und Befragung des beruflichen Alltags. Nach weiteren zwölf Monaten erfolgt ein erneutes Screening und eine erneute Befragung der angemeldeten Mitarbeiter.
Dein Ansprechpartner
Ich bin Tim und als Clubleiter stehe Dir gerne jederzeit zur Verfügung.
Falls Du jetzt schon Fragen hast, kannst du uns gerne schreiben oder einfach anrufen.
Telefon. 0208 608371

Starke Leistungen für Deine Mitarbeitenden
EGYM
Beweglichkeitstraining
Wusstest Du schon...
dass beim Training im Gesundheitszentrum Oberhausen studierte Gesundheitstrainer mit jeder Menge Motivation und Kompetenz zur Seite stehen?
Faszien & Rückentrianing
Herz- & Kreislauftraining
Körperanalyse
Abwechslungsreiches Kursprogramm
Überwasser-Massage mit Wellsystem
Fragen & Antworten
Ja, wir haben unsere Einrichtung in einem sehr aufwendigen Verfahren von unserem Kooperationspartner Synfit334 nach den gültigen Kriterien des §20b SBG V zertifizieren lassen. Das Konzept wurde ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Dies ist uns exklusiv für die Regionen Oberhausen und Umgebung gelungen und daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.
iele “normale” Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher ist es so, dass sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness darstellt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen noch weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch unser betriebliches Gesundheitsförderungs-Konzept sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.
In der Regel sollte eine Firma eine Unternehmensgröße ab 15-20 Personen im Unternehmen beschäftigen. Ebenfalls bieten wir andere Möglichkeiten an, um mit kleineren Unternehmen zusammenarbeiten zu können, daher freuen wir uns über jede Anfrage.
Grundsätzlich ist unser BGF-Konzept und die damit verbundene Zertifizierung auf unseren Club beschränkt, gerne veranstalten wir auch Gesundheitstage oder ähnliche Maßnahmen in Unternehmen (einzelne Yoga-Stunden z.B. bieten wir nicht an).
Ja, das BGF-Konzept vom GZ-O bedeutet, dass die Firma sich an den Kosten für die Gesundheit der Mitarbeitenden beteiligt. Da dies bei uns steuerlich anerkannt ist, kann die Firma dadurch direkt Geld sparen.
Nein, es werden monatlich nur die Mitarbeitenden in Rechnung gestellt, welche auch am Programm teilnehmen.
Nein, es sind spezielle Angebotspreise für das BGF-Konzept.