Fitte Mitarbeiter & Steuern sparen

BFG im Gesundheitszentrum Oberhausen: 100% steuerlich anerkannt

Kooperations Angebot

Das Angebot beinhaltet die Nutzung des GZO Studios. Jedes Mitglied erhält eine Anamnese, ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustands und Befragung des beruflichen Alltags. Nach weiteren zwölf Monaten erfolgt ein erneutes Screening und eine erneute Befragung der angemeldeten Mitarbeiter.

Dein Ansprechpartner

Ich bin Tim und als Clubleiter stehe Dir gerne jederzeit zur Verfügung.

Falls Du jetzt schon Fragen hast, kannst du uns gerne schreiben oder einfach anrufen.

Telefon. 0208 608371

Starke Leistungen für Deine Mitarbeitenden

Fragen & Antworten

Ist das Betriebliche Gesundheitsförderungs-Konzept vom GZO zu 100% steuerlich anerkannt?

Ja, wir haben unsere Einrichtung in einem sehr aufwendigen Verfahren von unserem Kooperationspartner Synfit334 nach den gültigen Kriterien des §20b SBG V zertifizieren lassen. Das Konzept wurde ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Dies ist uns exklusiv für die Regionen Oberhausen und Umgebung gelungen und daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.

Was bedeutet die steuerliche Anerkennung in monetärer Größe?

iele “normale” Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher ist es so, dass sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness darstellt. Dies bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen noch weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch unser betriebliches Gesundheitsförderungs-Konzept sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.

Wie groß muss meine Firma sein, um an dem BGF-Programm teilzunehmen?

In der Regel sollte eine Firma eine Unternehmensgröße ab 15-20 Personen im Unternehmen beschäftigen. Ebenfalls bieten wir andere Möglichkeiten an, um mit kleineren Unternehmen zusammenarbeiten zu können, daher freuen wir uns über jede Anfrage.

Bietet das GZO auch Inhouse-Termine wie z.B. Yoga an?

Grundsätzlich ist unser BGF-Konzept und die damit verbundene Zertifizierung auf unseren Club beschränkt, gerne veranstalten wir auch Gesundheitstage oder ähnliche Maßnahmen in Unternehmen (einzelne Yoga-Stunden z.B. bieten wir nicht an).

Muss meine Firma etwas für Betriebliche Gesundheitsförderung bezahlen?

Ja, das BGF-Konzept vom GZ-O bedeutet, dass die Firma sich an den Kosten für die Gesundheit der Mitarbeitenden beteiligt. Da dies bei uns steuerlich anerkannt ist, kann die Firma dadurch direkt Geld sparen.

Muss man für das ganze Unternehmen bzw. für die gesamte Belegschaft zahlen?

Nein, es werden monatlich nur die Mitarbeitenden in Rechnung gestellt, welche auch am Programm teilnehmen.

Sind die Preise dieselben wie die der regulären Mitglieder beim GZO?

Nein, es sind spezielle Angebotspreise für das BGF-Konzept.

Zu 100 % steuerlich anerkannt

In einem sehr aufwendigen Verfahren ist das GZ-O nach §20b SBG V zertifiziert und ebenfalls durch eine sogenannte „telefonische Auskunft“ von den Finanzämtern in der Region bestätigt. Daher können wir sagen: wir sind steuerlich nach §3, 34 des EStG anerkannt. Bei diesem Konzept sprechen wir auch von Nettolohnoptimierung: für mehr Netto vom Brutto und dadurch motivierte Mitarbeitende in Betrieben und Unternehmen.

Keine Versteuerung nötig

Viele “normale” Fitnessstudios sind nicht nach dem §20b SBG V zertifiziert. Daher stellt sich eine vom Arbeitgeber bezuschusste Fitnessstudio-Mitgliedschaft für die Mitarbeitenden als Geldwerter Vorteil durch Firmenfitness dar. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss auf diesen Geldwerten Vorteil Lohnsteuern und Sozialabgaben zahlen, dasselbe gilt auch für die Mitarbeitenden. In der Regel sind dies ca. 13-15€ pro Monat pro Seite zzgl. dem Beitrag für das Fitnessstudio. Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Steuerberater. Durch das Betriebliche Gesundheitsförderungs-Konzept vom GZ-O sparen Sie anhand dieser vereinfachten Beispielrechnung alleine schon ca. 28-30€ pro Monat.

Zufriedene Mitarbeiter

Gesundheit ist der wichtigste Baustein für ein aktives, leistungsfähiges und langes Leben. Im Zeitalter des demographischen Wandels sind gesunde Mitarbeiter die Grundvoraussetzung für den Wettbewerbsvorteil Ihres Unternehmens. Sport ist ein sozial integratives Mittel. Gemeinsames Schwitzen verbindet und Sportler haben mehr soziale Kontakte, in der Regel können sie sogar besser planen und organisieren. Fitnesstraining gehört mit über elf Millionen Trainierenden zum Volkssport Nummer eins und übertrifft damit sogar die Mitgliederzahlen von deutschen Fußballvereinen. Die Integration von Betrieblicher Gesundheitsförderung unterstützt Ihr Unternehmen dabei, auch in Zukunft wettbewerbsfähig und leistungsstark zu agieren.