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Fragen & Antworten
Wie kann ich das Angebot meiner Firma nutzen?
Grundsätzlich muss die Firma, also der Arbeitgeber, mit uns einen Rahmenvertrag über das BGF-Konzept abschließen. Sobald dies geschehen ist, darf und soll ausdrücklich jeder Mitarbeitende an dem Konzept teilnehmen.
Gilt das BGF-Angebot auch für Einzelpersonen?
Nein, dieses Konzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung ist speziell auf Unternehmen zu geschnitten. Die Zertifizierung des §20b umfasst die Gesundheit von Mitarbeitenden im Unternehmen. Anders ist es mit dem §20a welchen man als Einzelperson nutzen kann. Diese Kurse sind sogenannte Präventionskurse.
Kann ich als bestehendes GZ-O Mitglied umschreiben?
Sobald deine Firma mit uns einen Rahmenvertrag zur Betrieblichen Gesundheitsförderung abgeschlossen hat, kannst du deinen bestehenden Vertrag umschreiben und nimmst gleichzeitig am Gesundheitsförderungskonzept deiner Firma teil.
Wie groß muss meine Firma sein, um an dem BGF-Programm teilzunehmen?
In der Regel sollte eine Firma eine Unternehmensgröße ab 15-20 Personen im Unternehmen beschäftigen. Ebenfalls bieten wir andere Möglichkeiten an, um mit kleineren Unternehmen zusammenarbeiten zu können, daher freuen wir uns über jede Anfrage.
Gehört ein spezielles Training zum BGF Konzept?
Ja, zuerst findet ein Checkup/Einweisungsgespräch statt, danach wird ein Screening des gesundheitlichen Ist-Zustandes und des beruflichen Alltags (WAI) jedes Teilnehmers am BGF-Konzept gefordert. Im Anschluss erhältst du einen individuellen Trainingsplan. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Anmeldung zur Teilnahme am Konzept der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Muss meine Firma etwas für Betriebliche Gesundheitsförderung bezahlen?
Ja, das BGF-Konzept bedeutet, dass die Firma sich an den Kosten für die Gesundheit der Mitarbeitenden beteiligt. Da dies bei uns steuerlich anerkannt ist, kann die Firma dadurch direkt Geld sparen.
Muss man für das ganze Unternehmen bzw. für die gesamte Belegschaft zahlen?
Nein, es werden monatlich nur die Mitarbeitenden in Rechnung gestellt, welche auch am Programm teilnehmen.
Sind die Preise dieselben wie die der regulären Mitglieder des GZ-O?
Nein, es sind spezielle Angebotspreise für das BGF-Konzept.